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Kosten und Risiken bei Vermächtnissen

Stefan Dehns, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Foto: pr
Stefan Dehns, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Foto: pr


Neben der Einsetzung eines oder mehrerer Erben findet sich in vielen Testamenten die Anordnung eines oder mehrerer Vermächtnisse. Bei einem Geldbetrag für eine gemeinnützige Organisation oder der Briefmarkensammlung fürs Enkelkind ist das nicht problematisch. Bei Immobilien oder größeren Vermächtnisgegenständen, zum Beispiel einer Jacht, können erhebliche Kosten entstehen.

Bei der Immobilie sind das Notar- und Grundbuchkosten für den Vermächtniserfüllungsvertrag und die Umschreibung im Grundbuch, bei der Segeljacht gegebenenfalls Überführungskosten zum Vermächtnisnehmer. Nach der gesetzlichen Regelung muss der Erbe die Kosten tragen. Diese Grundregel führt bei dem Erben zu der psychologisch unschönen Situation, dass er nicht nur den Vermächtnisgegenstand hergeben, sondern auch noch die Kosten dafür tragen muss.

Der Erblasser kann hiervon abweichende Anordnungen treffen. Er kann die Kosten vollständig („Sämtliche Kosten für den schuldrechtlichen Vermächtniserfüllungsvertrag trägt der Vermächtnisnehmer“) oder teilweise dem Vermächtnisnehmer auferlegen. Dies ist ihm aus psychologischen Gründen auch zu empfehlen.

Die auf das Vermächtnis zu zahlenden Erbschaftssteuern trägt der Vermächtnisnehmer. Er muss sich das Erbe abholen. Auch hiervon kann der Erblasser abweichende Bestimmungen treffen. Bis dahin trägt der Erbe das Risiko, dass der Vermächtnisgegenstand beschädigt wird. Er sollte daher den Gegenstand versichern. (AZ/mra)

Stefan Dehns
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstraße 28
Bargteheide
04532/28 67-0
www.rechtsanwalt-dehns.de

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