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Rund ums Haus

Ein Bausparvertrag hilft, das Eigenheim zu finanzieren

Das Für und Wider dieser Sparform sollte gut überlegt sein, denn das ersparte Geld muss für die Immobilienfinanzierung oder -sanierung genutzt werden

Damit der Traum von der Villa im Grünen Wirklichkeit wird, ist eine solide Finanzierung nötig Fotos: Skibbe
Damit der Traum von der Villa im Grünen Wirklichkeit wird, ist eine solide Finanzierung nötig Fotos: Skibbe
Ob Hauskauf, -bau oder die Modernisierung der eigenen vier Wände: In den allermeisten Fällen wird für eine solche erhebliche Investition ein Kredit benötigt. Die Hypothekenzinsen sind seit Jahren auf sehr niedrigem Niveau, aber auch ein Bausparvertrag kann zusätzlich eine Option zur Finanzierung sein. Bei den Deutschen ist der Bausparvertrag jedenfalls beliebt. Anfang 2019 gab es bundesweit knapp 27 Millionen solcher Verträge. Das bedeutet, dass etwa drei Viertel der deutschen Haushalte Bausparer sind.

Aber lohnt sich ein solcher Vertrag überhaupt noch? Es lohnt sich auf alle Fälle, die Tarife der einzelnen Bausparkassen miteinander zu vergleichen. Denn in jedem Fall ist eine Abschlussgebühr fällig, die zwischen einem und 1,6 Prozent der Bausparsumme liegt. Bei einem Vertrag über 20.000 Euro sind also mindestens 200 Euro fällig. Zusätzlich gibt es eine jährliche Kontogebühr. Diese Ausgaben rechnen sich eigentlich nur für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen. Die können nämlich von staatlicher Förderung profitieren. Wohnungsbauprämie, vermögenswirksame Leistungen, Arbeitnehmersparzulage sind da zu nennen.

Besonders wenn der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen zahlt, lohnt sich ein Bausparvertrag. Singles, deren zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 25.600 Euro (Verheiratete 51.200 Euro) im Jahr beträgt, können eine Wohnungsbauprämie in Höhe von etwa 45 Euro jährlich bekommen. Das klingt zunächst nicht nach viel Geld, rechnet sich aber über die Jahre der Vertragslaufzeit.

Wer einen Bausparvertrag nutzen möchte, um eine Immobilie zum Teil zu finanzieren, profitiert insofern, als er gegen steigende Hypothekenzinsen abgesichert ist. Denn der Zins, zu dem das gewährte Darlehen zurückgezahlt werden muss, steht von vornherein fest. Ist der Vertrag zuteilungsreif, also wenn 30 bis 50 Prozent der vereinbarten Summe angespart sind, kann der Sparer das Darlehen in Anspruch nehmen.

Wer renovieren möchte, beispielsweise eine flache Dusche einbauen will, ist mit einem Bausparvertrag gut beraten
Wer renovieren möchte, beispielsweise eine flache Dusche einbauen will, ist mit einem Bausparvertrag gut beraten
Im Bausparkassengesetz ist allerdings festgelegt, dass das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden muss. Der Bausparer muss sich aber nicht unbedingt für das Darlehen entscheiden. Er kann auch nur die Auszahlung seines Guthabens beantragen. Auch wenn der Vertrag schon zuteilungsreif ist, kann man noch weiter sparen. Dann verringert sich zwar irgendwann der Darlehensanspruch, aber man bekommt weiterhin Zinsen auf das Guthaben.

Diese Zinsen sind bei Bausparverträgen allerdings geradezu lächerlich, es sei denn, man hat einen alten Vertrag. Diese noch hoch verzinsten Verträge versuchen Bausparkassen, immer mal wieder zu kündigen, was sie auch dürfen. Allerdings erst zehn Jahre, nachdem das Darlehen zuteilungsreif war.

Für Familien mit Kindern in Schule und Ausbildung ist besonders ein Wohn-Riester-Vertrag interessant. Denn es gibt eine hohe staatliche Förderung. Wer mindestens vier Prozent seines Vorjahres- Bruttoeinkommens einzahlt, erhält die Grundzulage in Höhe von 175 Euro.

Die Bundesregierung hat die Grundzulage zum 1. Januar 2018 im Rahmen des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes angehoben. Vorher lag der Betrag bei 154 Euro. Für Kinder gibt es noch Geld obendrauf. Für vor 2008 Geborene erhalten Eltern 185 Euro. Für Kinder, die am 1. Januar 2008 oder später geboren wurden, beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro pro Jahr und Kind.

Es gibt aber auch Nachteile aus einem solchen Vertrag. Denn das Geld, egal ob ein Darlehen gewährt oder das angesparte Vermögen ausgezahlt wird, muss auf jeden Fall verwendet werden für einen altersgerechten Umbau des eigenen Hauses, für Neukauf einer Immobilie oder für das Ablösen eines bestehenden Hypothekendarlehens. Wer sich beispielsweise eine Wohnung kauft, darf sie nicht vermieten, sondern muss sie selbst bewohnen. Und auch eine Verschönerung des Hauses beispielsweise durch einen neuen Fußboden ist mit dem Riester-Geld nicht erlaubt. Trotzdem ist es mit einem Wohn-Riester-Vertrag möglich, in einigen Jahren eine ganz stattliche Summe anzusparen. (bas)

Fußböden in Mietwohnungen schonen

Liegt in einer Mietwohnung ein Holzboden oder Laminat, ist der Mieter verpflichtet, den Boden schonend zu behandeln. Oberflächliche Kratzer und kleine Kerben gelten als normale Abnutzung. Sind aber tiefe Kratzspuren oder auch starker Abrieb von Stuhlrollen vorhanden, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen.

Abhängig von der Mietdauer und vom Alter des Bodens muss der Mieter aber nur anteilig zahlen. Ein Parkettboden zum Beispiel hat eine Lebensdauer von zehn bis zwölf Jahren, danach muss er abgeschliffen und neu versiegelt werden. Und das ist Sache des Vermieters. (bas)

Die heimische Heizung digital steuern

Auf der ISH, der Weltleitmesse für Wasser, Wärme und Klima in Frankfurt, hat die intelligente Steuerung der Heizung einen Trend gesetzt. Vor noch wenigen Jahren war so etwas unvorstellbar, aber wer heute eine neue Heizung kauft, kann sie mit seinem Smartphone oder Tablet steuern. Eine solche Steuerung sorgt dafür, dass die Heizung nur so viel Wärme bereitstellt, wie auch tatsächlich benötigt wird.

Digital gesteuerte Heizungen erkennen, wenn die Bewohner das Haus verlassen. Dann wird die Anlage entsprechend reguliert. Wer beim Heizungskauf noch ein bisschen mehr ausgibt, kann ein Modell erhalten, das aktuelle Wetterdaten und Prognosen ausliest und dann dafür sorgt, dass das Haus angenehm warm ist.

Übrigens ist es auch möglich, die digitale Technik nachträglich in eine bestehende Anlage einzubauen. Das spart immerhin bis zu 15 Prozent Energie. Wer sich für eine neue Heizungsanlage entscheidet, kann bis zu 30 Prozent Energie sparen.

Komfortabler ist die digitale Technik auch noch: Statt in den Keller oder ins Dachgeschoss zu gehen, um die Heizung einzuschalten oder etwas an den Einstellungen zu verändern, kann man das bequem vom Sofa aus oder sogar von unterwegs erledigen. Dazu wird lediglich eine entsprechende App benötigt.

Eine intelligente Heizung kann aber noch mehr: Ist die Wartung fällig oder gibt es gar eine Störung, leitet sie das selbstständig an den zuständigen Installateur weiter.

Sehr spannend sind auch die Möglichkeiten, die sich über das WLAN-Netz ergeben. So lassen sich nämlich alle Geräte, die im Haus Energie erzeugen und verbrauchen, wie beispielsweise Fotovoltaikanlage, Wärmepumpe, Elektroauto und Waschmaschine, problemlos miteinander vernetzen. (bas)

Garagentore gegen Einbrecher sichern

Die Zahl der Straftaten hat im vergangenen Jahr Kreis Pinneberg zugenommen. Zum Beispiel wurden mehr Wohnungseinbrücke und mehr Autodiebstähle verzeichnet. Während sich Hauseigentümer in letzter Zeit stärker damit beschäftigt haben, ihre Türen und Fenster besser zu sichern, bleibt das Garagentor eine Schwachstelle.

Dabei können aus der Garage nicht nur das Auto, Fahrräder, Rasenmäher und andere Dinge geklaut werden. Oft hat die Garage einen direkten Zugang zum Haus. Zusätzlich zu materiellen Verlusten sind Einbruchsopfer oft traumatisiert und müssen im schlimmsten Fall umziehen, weil sie sich in ihrer Wohnung nicht mehr sicher fühlen. Deshalb ist es wichtig, dass das Garagentor den perfekten Schutz gegen Einbrecher bietet.

Moderne und automatisch betriebene Tore haben eine mechanische Aufschiebesicherung, mit der das Tor im geschlossenen Zustand nicht nach oben geschoben werden kann. Es gibt sogar Garagentore, bei denen diese Sicherung auch bei einem Stromausfall funktioniert. (bas)

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